DGUV Vorschrift 1 § 4
Jährliche Unterweisung im Arbeitsschutz
Jeder Mitarbeiter ist mindestens einmal im Jahr zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Paragraf
DGUV Vorschrift 1 § 4
Gesetz
DGUV Vorschrift 1, dazu § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Ebene
je Mitarbeiter
Wiederholung
alle 12 Monate
Abschnitt 01
Was das Gesetz verlangt
Der Inhalt richtet sich nach den Gefahren am Arbeitsplatz, nicht nach einer Vorlage.
Neue Mitarbeiter werden vor der ersten Tätigkeit unterwiesen, nicht erst zum Jahresende.
Ohne Datum und Bestätigung ist eine Unterweisung im Zweifel nicht belegt.
Abschnitt 02
Was ein Prüfer konkret prüft
Der Prüfer verlangt das Unterweisungsprotokoll mit Datum, Inhalt und Unterschrift des Mitarbeiters.
Er sieht zuerst auf das Datum, dann auf die Themen.
Eine Teilnehmerliste ohne Unterschriften zählt in der Praxis wenig.
Abschnitt 03
Wenn der Nachweis fehlt
Folge
Bußgeld bis 10.000 € (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Diese Angabe dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Abschnitt 04
Wie oft
Digibetrieb setzt die Frist auf 12 Monate ab dem letzten Nachweis.
Nach jedem Eintrag rechnet Ihr Register die nächste Frist neu. Sie steht dann mit Datum in der Fristen-Mail.
Nächster Schritt
Sehen, ob dieser Nachweis in Ihrem Betrieb vorliegt
Zwölf Fragen, kein Konto. Danach steht Ihre Lückenliste mit Paragraf und Frist.
Vorlage und Protokoll entstehen in Digibetrieb selbst, mit Datum im Register. Es gibt hier kein PDF zum Herunterladen und Abheften.
Weitere Pflichten
- Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen§ 2 NachwG
- Führerscheinkontrolle§ 31 Abs. 2 StVZO
- A1-Bescheinigung für AuslandseinsätzeArt. 12 VO (EG) 883/2004
- Aufzeichnung der Arbeitszeit§ 17 MiLoG
- Gefährdungsbeurteilung§ 5 ArbSchG
- Prüfung elektrischer BetriebsmittelDGUV Vorschrift 3 § 5
- Ausbildungsnachweis des Auszubildenden§ 14 Abs. 2 BBiG
- Ausgebildete Ersthelfer im BetriebDGUV Vorschrift 1 § 26