Digibetrieb
Unterweisung

DGUV Vorschrift 1 § 4

Jährliche Unterweisung im Arbeitsschutz

Jeder Mitarbeiter ist mindestens einmal im Jahr zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Paragraf

DGUV Vorschrift 1 § 4

Gesetz

DGUV Vorschrift 1, dazu § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Ebene

je Mitarbeiter

Wiederholung

alle 12 Monate

Abschnitt 01

Was das Gesetz verlangt

Der Inhalt richtet sich nach den Gefahren am Arbeitsplatz, nicht nach einer Vorlage.

Neue Mitarbeiter werden vor der ersten Tätigkeit unterwiesen, nicht erst zum Jahresende.

Ohne Datum und Bestätigung ist eine Unterweisung im Zweifel nicht belegt.

Gesetzestext

Abschnitt 02

Was ein Prüfer konkret prüft

Der Prüfer verlangt das Unterweisungsprotokoll mit Datum, Inhalt und Unterschrift des Mitarbeiters.

Er sieht zuerst auf das Datum, dann auf die Themen.

Eine Teilnehmerliste ohne Unterschriften zählt in der Praxis wenig.

Abschnitt 03

Wenn der Nachweis fehlt

Folge

Bußgeld bis 10.000 € (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Diese Angabe dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Abschnitt 04

Wie oft

Digibetrieb setzt die Frist auf 12 Monate ab dem letzten Nachweis.

Nach jedem Eintrag rechnet Ihr Register die nächste Frist neu. Sie steht dann mit Datum in der Fristen-Mail.

Nächster Schritt

Sehen, ob dieser Nachweis in Ihrem Betrieb vorliegt

Zwölf Fragen, kein Konto. Danach steht Ihre Lückenliste mit Paragraf und Frist.

Vorlage und Protokoll entstehen in Digibetrieb selbst, mit Datum im Register. Es gibt hier kein PDF zum Herunterladen und Abheften.

Weitere Pflichten

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