Digibetrieb
Ersthelfer

DGUV Vorschrift 1 § 26

Ausgebildete Ersthelfer im Betrieb

Im Betrieb muss eine ausreichende Zahl ausgebildeter Ersthelfer vorhanden sein. Die Ausbildung ist alle zwei Jahre aufzufrischen.

Paragraf

DGUV Vorschrift 1 § 26

Gesetz

DGUV Vorschrift 1

Ebene

ganzer Betrieb

Wiederholung

alle 24 Monate

Abschnitt 01

Was das Gesetz verlangt

Wie viele Ersthelfer nötig sind, richtet sich nach Zahl der Beschäftigten und Art des Betriebs.

Die Ausbildung übernimmt eine ermächtigte Stelle; die Kosten trägt in der Regel die Berufsgenossenschaft.

Die Auffrischung ist alle zwei Jahre fällig und wird oft übersehen.

Gesetzestext

Abschnitt 02

Was ein Prüfer konkret prüft

Der Prüfer fragt nach den Bescheinigungen der Ersthelfer und nach dem Datum der letzten Fortbildung.

Er zählt die Bescheinigungen und rechnet die zwei Jahre nach.

Genannt werden muss auch, wer bei Urlaub und Krankheit einspringt.

Abschnitt 03

Wenn der Nachweis fehlt

Folge

Bußgeld bis 10.000 € (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Diese Angabe dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Abschnitt 04

Wie oft

Digibetrieb setzt die Frist auf 24 Monate ab dem letzten Nachweis.

Nach jedem Eintrag rechnet Ihr Register die nächste Frist neu. Sie steht dann mit Datum in der Fristen-Mail.

Nächster Schritt

Sehen, ob dieser Nachweis in Ihrem Betrieb vorliegt

Zwölf Fragen, kein Konto. Danach steht Ihre Lückenliste mit Paragraf und Frist.

Vorlage und Protokoll entstehen in Digibetrieb selbst, mit Datum im Register. Es gibt hier kein PDF zum Herunterladen und Abheften.

Weitere Pflichten

Alle Pflichten im Überblick