DGUV Vorschrift 1 § 26
Ausgebildete Ersthelfer im Betrieb
Im Betrieb muss eine ausreichende Zahl ausgebildeter Ersthelfer vorhanden sein. Die Ausbildung ist alle zwei Jahre aufzufrischen.
Paragraf
DGUV Vorschrift 1 § 26
Gesetz
DGUV Vorschrift 1
Ebene
ganzer Betrieb
Wiederholung
alle 24 Monate
Abschnitt 01
Was das Gesetz verlangt
Wie viele Ersthelfer nötig sind, richtet sich nach Zahl der Beschäftigten und Art des Betriebs.
Die Ausbildung übernimmt eine ermächtigte Stelle; die Kosten trägt in der Regel die Berufsgenossenschaft.
Die Auffrischung ist alle zwei Jahre fällig und wird oft übersehen.
Abschnitt 02
Was ein Prüfer konkret prüft
Der Prüfer fragt nach den Bescheinigungen der Ersthelfer und nach dem Datum der letzten Fortbildung.
Er zählt die Bescheinigungen und rechnet die zwei Jahre nach.
Genannt werden muss auch, wer bei Urlaub und Krankheit einspringt.
Abschnitt 03
Wenn der Nachweis fehlt
Folge
Bußgeld bis 10.000 € (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Diese Angabe dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Abschnitt 04
Wie oft
Digibetrieb setzt die Frist auf 24 Monate ab dem letzten Nachweis.
Nach jedem Eintrag rechnet Ihr Register die nächste Frist neu. Sie steht dann mit Datum in der Fristen-Mail.
Nächster Schritt
Sehen, ob dieser Nachweis in Ihrem Betrieb vorliegt
Zwölf Fragen, kein Konto. Danach steht Ihre Lückenliste mit Paragraf und Frist.
Vorlage und Protokoll entstehen in Digibetrieb selbst, mit Datum im Register. Es gibt hier kein PDF zum Herunterladen und Abheften.
Weitere Pflichten
- Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen§ 2 NachwG
- Jährliche Unterweisung im ArbeitsschutzDGUV Vorschrift 1 § 4
- Führerscheinkontrolle§ 31 Abs. 2 StVZO
- A1-Bescheinigung für AuslandseinsätzeArt. 12 VO (EG) 883/2004
- Aufzeichnung der Arbeitszeit§ 17 MiLoG
- Gefährdungsbeurteilung§ 5 ArbSchG
- Prüfung elektrischer BetriebsmittelDGUV Vorschrift 3 § 5
- Ausbildungsnachweis des Auszubildenden§ 14 Abs. 2 BBiG