Digibetrieb
Führerschein

§ 31 Abs. 2 StVZO

Führerscheinkontrolle

Der Halter darf die Fahrt nur zulassen, wenn der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat. Die Kontrolle ist zu dokumentieren.

Paragraf

§ 31 Abs. 2 StVZO

Gesetz

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Ebene

je Mitarbeiter

Wiederholung

alle 6 Monate

Abschnitt 01

Was das Gesetz verlangt

Gemeint ist der Blick auf das Original, nicht eine Kopie im Ordner.

Wer kontrolliert hat, hält Datum und Namen schriftlich fest.

Der Halter bleibt verantwortlich, auch wenn er die Kontrolle an einen Meister abgibt.

Gesetzestext

Abschnitt 02

Was ein Prüfer konkret prüft

Nach einem Unfall fragen Polizei und Versicherung, wann Sie den Führerschein zuletzt im Original gesehen haben.

Gefragt wird nach dem Datum der letzten Kontrolle und nach dem Protokoll.

Ohne Eintrag bleibt nur Ihre Erinnerung, und die trägt nicht weit.

Abschnitt 03

Wenn der Nachweis fehlt

Folge

Kein festes Bußgeld. Lässt der Halter eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis zu, droht Geld- oder Freiheitsstrafe (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG). Ein festes Prüfintervall schreibt das Gesetz nicht vor; in der Praxis wird halbjährlich kontrolliert.

Diese Angabe dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Abschnitt 04

Wie oft

Digibetrieb setzt die Frist auf 6 Monate ab dem letzten Nachweis.

Nach jedem Eintrag rechnet Ihr Register die nächste Frist neu. Sie steht dann mit Datum in der Fristen-Mail.

Nächster Schritt

Sehen, ob dieser Nachweis in Ihrem Betrieb vorliegt

Zwölf Fragen, kein Konto. Danach steht Ihre Lückenliste mit Paragraf und Frist.

Vorlage und Protokoll entstehen in Digibetrieb selbst, mit Datum im Register. Es gibt hier kein PDF zum Herunterladen und Abheften.

Weitere Pflichten

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