§ 17 MiLoG
Aufzeichnung der Arbeitszeit
In den Branchen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.
Paragraf
§ 17 MiLoG
Gesetz
Mindestlohngesetz (MiLoG), dazu § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Ebene
ganzer Betrieb
Wiederholung
einmalig, an ein Ereignis gebunden
Abschnitt 01
Was das Gesetz verlangt
Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer, nicht nur die Summe im Monat.
Die Aufzeichnung muss innerhalb von sieben Tagen vorliegen.
Aufbewahrt wird sie zwei Jahre und muss im Betrieb auffindbar sein.
Abschnitt 02
Was ein Prüfer konkret prüft
Der Zoll prüft unangekündigt auf der Baustelle und verlangt die Aufzeichnungen der letzten Wochen.
Verlangt werden die Aufzeichnungen der letzten Wochen, sofort und vollständig.
Nachträglich geschriebene Zettel erkennt ein geübter Prüfer.
Abschnitt 03
Wenn der Nachweis fehlt
Folge
Bußgeld bis 50.000 € für die Aufzeichnungspflicht selbst (§ 21 Abs. 1 Nr. 7 MiLoG). Unabhängig davon hat das Bundesarbeitsgericht am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG folgt.
Diese Angabe dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Abschnitt 04
Wie oft
Diese Pflicht kennt kein Intervall im Kalender. Sie ist einmalig und an ein Ereignis im Betrieb gebunden.
Der Anlass ist etwa eine Einstellung oder ein Einsatz. Digibetrieb legt den Nachweis zum Anlass an, nicht zu einem Jahrestag.
Nächster Schritt
Sehen, ob dieser Nachweis in Ihrem Betrieb vorliegt
Zwölf Fragen, kein Konto. Danach steht Ihre Lückenliste mit Paragraf und Frist.
Vorlage und Protokoll entstehen in Digibetrieb selbst, mit Datum im Register. Es gibt hier kein PDF zum Herunterladen und Abheften.
Weitere Pflichten
- Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen§ 2 NachwG
- Jährliche Unterweisung im ArbeitsschutzDGUV Vorschrift 1 § 4
- Führerscheinkontrolle§ 31 Abs. 2 StVZO
- A1-Bescheinigung für AuslandseinsätzeArt. 12 VO (EG) 883/2004
- Gefährdungsbeurteilung§ 5 ArbSchG
- Prüfung elektrischer BetriebsmittelDGUV Vorschrift 3 § 5
- Ausbildungsnachweis des Auszubildenden§ 14 Abs. 2 BBiG
- Ausgebildete Ersthelfer im BetriebDGUV Vorschrift 1 § 26