§ 2 NachwG
Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen
Für jeden Mitarbeiter muss eine Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen vorliegen.
Paragraf
§ 2 NachwG
Gesetz
Nachweisgesetz (NachwG)
Ebene
je Mitarbeiter
Wiederholung
einmalig, an ein Ereignis gebunden
Abschnitt 01
Was das Gesetz verlangt
Der Nachweis nennt Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfrist und Arbeitsort.
Ein Arbeitsvertrag genügt, wenn er alle geforderten Angaben enthält.
Fehlt eine Angabe, ist sie nachzutragen und dem Mitarbeiter auszuhändigen.
Abschnitt 02
Was ein Prüfer konkret prüft
Der Prüfer verlangt für einen benannten Mitarbeiter das Blatt mit Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfrist und Arbeitsort.
Gesucht wird ein Blatt, nicht eine Erinnerung.
Fehlt es bei einem Mitarbeiter, wird meist die ganze Belegschaft durchgesehen.
Abschnitt 03
Wenn der Nachweis fehlt
Folge
Bußgeld bis 2.000 € je Verstoß (§ 4 Abs. 2 NachwG).
Diese Angabe dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Abschnitt 04
Wie oft
Diese Pflicht kennt kein Intervall im Kalender. Sie ist einmalig und an ein Ereignis im Betrieb gebunden.
Der Anlass ist etwa eine Einstellung oder ein Einsatz. Digibetrieb legt den Nachweis zum Anlass an, nicht zu einem Jahrestag.
Nächster Schritt
Sehen, ob dieser Nachweis in Ihrem Betrieb vorliegt
Zwölf Fragen, kein Konto. Danach steht Ihre Lückenliste mit Paragraf und Frist.
Vorlage und Protokoll entstehen in Digibetrieb selbst, mit Datum im Register. Es gibt hier kein PDF zum Herunterladen und Abheften.
Weitere Pflichten
- Jährliche Unterweisung im ArbeitsschutzDGUV Vorschrift 1 § 4
- Führerscheinkontrolle§ 31 Abs. 2 StVZO
- A1-Bescheinigung für AuslandseinsätzeArt. 12 VO (EG) 883/2004
- Aufzeichnung der Arbeitszeit§ 17 MiLoG
- Gefährdungsbeurteilung§ 5 ArbSchG
- Prüfung elektrischer BetriebsmittelDGUV Vorschrift 3 § 5
- Ausbildungsnachweis des Auszubildenden§ 14 Abs. 2 BBiG
- Ausgebildete Ersthelfer im BetriebDGUV Vorschrift 1 § 26