Digibetrieb
Nachweis

§ 2 NachwG

Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen

Für jeden Mitarbeiter muss eine Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen vorliegen.

Paragraf

§ 2 NachwG

Gesetz

Nachweisgesetz (NachwG)

Ebene

je Mitarbeiter

Wiederholung

einmalig, an ein Ereignis gebunden

Abschnitt 01

Was das Gesetz verlangt

Der Nachweis nennt Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfrist und Arbeitsort.

Ein Arbeitsvertrag genügt, wenn er alle geforderten Angaben enthält.

Fehlt eine Angabe, ist sie nachzutragen und dem Mitarbeiter auszuhändigen.

Gesetzestext

Abschnitt 02

Was ein Prüfer konkret prüft

Der Prüfer verlangt für einen benannten Mitarbeiter das Blatt mit Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfrist und Arbeitsort.

Gesucht wird ein Blatt, nicht eine Erinnerung.

Fehlt es bei einem Mitarbeiter, wird meist die ganze Belegschaft durchgesehen.

Abschnitt 03

Wenn der Nachweis fehlt

Folge

Bußgeld bis 2.000 € je Verstoß (§ 4 Abs. 2 NachwG).

Diese Angabe dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Abschnitt 04

Wie oft

Diese Pflicht kennt kein Intervall im Kalender. Sie ist einmalig und an ein Ereignis im Betrieb gebunden.

Der Anlass ist etwa eine Einstellung oder ein Einsatz. Digibetrieb legt den Nachweis zum Anlass an, nicht zu einem Jahrestag.

Nächster Schritt

Sehen, ob dieser Nachweis in Ihrem Betrieb vorliegt

Zwölf Fragen, kein Konto. Danach steht Ihre Lückenliste mit Paragraf und Frist.

Vorlage und Protokoll entstehen in Digibetrieb selbst, mit Datum im Register. Es gibt hier kein PDF zum Herunterladen und Abheften.

Weitere Pflichten

Alle Pflichten im Überblick