Digibetrieb
A1

Art. 12 VO (EG) 883/2004

A1-Bescheinigung für Auslandseinsätze

Wer für den Betrieb im Ausland arbeitet, muss die A1-Bescheinigung ab dem ersten Tag mitführen. Das gilt auch für eine Montage von zwei Stunden.

Paragraf

Art. 12 VO (EG) 883/2004

Gesetz

Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Ebene

je Mitarbeiter

Wiederholung

einmalig, an ein Ereignis gebunden

Abschnitt 01

Was das Gesetz verlangt

Die Bescheinigung stellt Ihre Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger aus.

Sie gehört in die Hand des Mitarbeiters, nicht in den Ordner im Büro.

Bei mehreren Einsätzen braucht in der Regel jede Entsendung ihr eigenes Papier.

Gesetzestext

Abschnitt 02

Was ein Prüfer konkret prüft

Die Kontrolle findet auf der Baustelle im Einsatzland statt. Gefragt wird nach dem Papier in der Hand des Mitarbeiters.

Kontrolliert wird durch die Behörden des Einsatzlandes, oft direkt auf der Baustelle.

Eine Datei auf dem Handy hilft nur, wenn sie sich dort lesbar öffnen lässt.

Abschnitt 03

Wenn der Nachweis fehlt

Folge

Die Sanktion richtet sich nach dem Recht des Einsatzlandes, nicht nach deutschem Recht. Ein europaweit einheitlicher Bußgeldrahmen besteht nicht.

Diese Angabe dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Abschnitt 04

Wie oft

Diese Pflicht kennt kein Intervall im Kalender. Sie ist einmalig und an ein Ereignis im Betrieb gebunden.

Der Anlass ist etwa eine Einstellung oder ein Einsatz. Digibetrieb legt den Nachweis zum Anlass an, nicht zu einem Jahrestag.

Nächster Schritt

Sehen, ob dieser Nachweis in Ihrem Betrieb vorliegt

Zwölf Fragen, kein Konto. Danach steht Ihre Lückenliste mit Paragraf und Frist.

Vorlage und Protokoll entstehen in Digibetrieb selbst, mit Datum im Register. Es gibt hier kein PDF zum Herunterladen und Abheften.

Weitere Pflichten

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